Zurück zum Lexikon

Kassenärztliche Vereinigungen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder (z. B. Gesundheits- oder Sozialministerien der Länder). Auf Bundesebene bilden die KVen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).