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Kurz- und Langzeittherapie
Eine Kurzzeittherapie dauert maximal 24 Stunden. Sie ist in zwei Teile gegliedert: Ist nach der Kurzzeittherapie 1 mit zwölf Stunden eine Fortsetzung erforderlich, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin die Kurzzeittherapie 2 mit ebenfalls bis zu zwölf Stunden beantragen.
Zeichnet sich bereits in den probatorischen Sitzungen oder im Verlauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin eine Langzeittherapie vorschlagen.
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