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Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KiJu)

Die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KiJu) mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie ist ein anspruchsvoller und strukturierter Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Hier sind die Hauptschritte und Anforderungen:

### 1. **Grundständiges Studium**
– **Psychologie**: In der Regel ein Bachelor- und Masterstudium in Psychologie. In einigen Bundesländern kann auch ein Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik ausreichend sein, wenn es entsprechend therapeutische Inhalte umfasst.
– **Abschluss**: Master of Science (M.Sc.) oder Diplom in Psychologie bzw. ein äquivalenter Abschluss in Pädagogik/Sozialpädagogik.

### 2. **Therapeutische Grundausbildung**
– **Theorieausbildung**: Mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung in Verhaltenstherapie, die Themen wie Diagnostik, Therapieplanung, spezifische Störungsbilder und Interventionstechniken umfasst.
– **Praxis**: Mindestens 1.800 Stunden praktische Tätigkeit, die sich in unterschiedliche Bereiche gliedert:
– **Klinische Praxis**: Arbeit in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik, die sich auf Kinder und Jugendliche spezialisiert hat.
– **Ambulante Praxis**: Arbeit in einer psychotherapeutischen Praxis oder einem entsprechenden Zentrum.

### 3. **Supervision**
– **Supervision**: Mindestens 150 Stunden Supervision, in denen die praktische Arbeit unter Anleitung und Begleitung eines erfahrenen Therapeuten reflektiert und besprochen wird.

### 4. **Selbsterfahrung**
– **Selbsterfahrung**: Mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung, um die eigenen therapeutischen Fähigkeiten und die persönliche Entwicklung zu fördern.

### 5. **Prüfungen**
– **Zwischenprüfungen**: Regelmäßige Prüfungen während der Ausbildung zur Überprüfung des Fortschritts und der erworbenen Kenntnisse.
– **Abschlussprüfung**: Eine staatliche Prüfung, die sowohl theoretische als auch praktische Teile umfasst und am Ende der Ausbildung steht.

### 6. **Approbation**
– **Approbation**: Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der staatlichen Prüfung erhält man die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in. Dies berechtigt zur eigenständigen Ausübung der Psychotherapie im Bereich Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche.

### 7. **Fort- und Weiterbildung**
– **Fortbildungen**: Auch nach der Approbation ist kontinuierliche Fort- und Weiterbildung erforderlich, um auf dem neuesten Stand der Forschung und der therapeutischen Praxis zu bleiben.

### Ausbildungsinstitute
Die Ausbildung findet in staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten statt, die speziell auf die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie ausgerichtet sind. Diese Institute bieten meist eine umfassende Unterstützung in Theorie und Praxis.

### Berufsperspektiven
Nach Abschluss der Ausbildung stehen den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen verschiedene berufliche Wege offen, darunter:
– Eigene psychotherapeutische Praxis.
– Anstellung in Kliniken oder therapeutischen Zentren.
– Arbeit in Beratungsstellen oder sozialen Einrichtungen.
– Mitarbeit in Forschungsprojekten oder universitären Einrichtungen.

Die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist intensiv und erfordert ein hohes Maß an Engagement und Durchhaltevermögen, bietet jedoch die Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu leisten.