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praktische Ausbildung

In der zweiten Hälfte deiner Ausbildung steht der praktische Anteil im Vordergrund: mindestens 600 und maximal 800 ambulante Therapiesitzungen müssen erbracht werden. Die meisten Institute fordern als Voraussetzung hierfür eine vorläufige Behandlungserlaubnis, die du nach dem Absolvieren der Praktischen Tätigkeiten 1 und 2 (oder einem Großteil davon) sowie einer Zwischenprüfung erhältst.