Weiterbildungsinhalte
- 30 psychiatrische, psychosomatische oder kinder-und jugendpsychiatrische Untersuchungen in Fällen
- 30 psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder-und jugendpsychiatrisch geleitete Fallbesprechungen in Doppelstunden
- 70 Stunden Theorieseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik in Stunden insbesondere Psychopathologie, Befunderhebung nach dem AMDP-System
- 20 Untersuchungen unter Supervision in Fällen einschließlich Entwicklungs-und Intelligenzuntersuchungen
- 70 Stunden Theorie-und Fallseminare zur Behandlung in Stunden, davon mindestens 50 Theoriestunden
- 10 abgeschlossene dokumentierte Fälle Einzelpsychotherapie unter regelmäßiger therapiebegleitender Supervision
- 2 Langzeittherapien von mindestens 45 Stunden Therapiedauer
- 120 Stunden kontinuierliche Gruppenpsychotherapie in der Grundorientierung im Umfang von 60 Doppelstunden mit Supervision
- 16 Stunden Entspannungsverfahren, z.B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining
- 150 Stunden Selbsterfahrung zu Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden
- 30 Stunden Balintgruppenarbeit(psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren) oder interaktionsbezogene Fallarbeit(Verhaltenstherapie) oder systemische Fallarbeit in Doppelstunden unter qualifizierte Leitung
Die Weiterbildung dauert 3 Jahre bei berufsbegleitender Weiterbildung. Sie schließt ab, deren Bestehen zur Anerkennung als Facharzt/Fachärztin zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in führt, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vom Teilnehmer erfüllt werden. Nähere Einzelheiten regelt die Weiterbildungsordnung (unten herunterladen ) und die Institutsinterne Prüfungsordnung, die beide Bestandteil dieses Vertrages sind.