FAQ

Wie kann ich mich bewerben?

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (siehe Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), können Sie uns gerne Ihren Lebenslauf und Ihr Motivationsschreiben per E-Mail zusenden.

Wann ist eine Bewerbung bzw. ein Ausbildungsbeginn bei Ihnen möglich?

Wir haben keine Bewerbungsfristen. Sie können sich jederzeit anmelden und mit der Ausbildung beginnen. Die Inhalte der Ausbildung sind so geplant, dass sich die Inhalte alle 3 Jahre wiederholen, so dass Sie auf jeden Fall alle Inhalte der Ausbildung mitnehmen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Wir bieten eine Ausbildung mit einer Dauer von 3 bis 5 Jahren an. Die durchschnittliche Ausbildungsdauer unserer Teilnehmenden in Vollzeit beträgt ca. 3,5 Jahre. Wir unterstützen individuell Ihre jeweilige Zeitplanung, unabhängig davon, ob Sie schnell in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen oder aus persönlichen Gründen die Ausbildung über einen längeren Zeitraum absolvieren möchten.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Anforderungen im Überblick:

mindestens 1.800 Stunden praktische Ausbildung (PT1 und PT2)
mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung
mindestens 600 Stunden praktische Ausbildung
mind. 120 Stunden Selbsterfahrung
mind. 150 Stunden Supervision, davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision
mindestens 930 Stunden freie Spitze

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Es ist allgemein bekannt, dass die Praktikumsplätze knapp sind und man in der Regel mit einer Wartezeit von mehreren Monaten rechnen muss. Bei uns im SBT-Institut können Sie dank unserer 3 Institutsambulanzen sofort einen Praktikumsplatz bekommen und sofort praktisch arbeiten.

Was ist eine Institutsambulanz?

Institutsambulanzen sind Einrichtungen, die Instituten angeschlossen sind und spezielle Patientengruppen behandeln. Sie bieten spezialisierte Diagnostik und Therapie für Patienten an, die entweder nach einer Vorbehandlung durch den Hausarzt einer Weiterbehandlung bedürfen oder deren Versorgungsbedarf durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nur schwer zu decken ist. Die Institutsambulanzen arbeiten eng mit anderen medizinischen Einrichtungen zusammen, um eine umfassende und integrierte Versorgung ihrer Patienten zu gewährleisten.

Institutsambulanzen bieten häufig ein breites Spektrum medizinischer Leistungen an, das Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation umfasst. Sie beschäftigen hochqualifiziertes Personal, darunter Ärzte, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten. Ein besonderes Merkmal der Institutsambulanzen ist ihre enge Verbindung zu Forschung und Lehre.

Wird meine praktische Ausbildung vergütet?

Ihre praktische Ausbildung wird mit 40 Euro pro geleisteter Therapiestunde vergütet, so dass sich Ihre Ausbildung somit selbst finanziert.

Welche Zusatzqualifikationen bieten Sie an?

Der Erwerb der Fachkunde Gruppentherapie ist während der Ausbildung oder zusätzlich möglich, wenn die Approbation bereits vorliegt.

Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie kann ich meine Ausbildung finanzieren?

Die Ausbildung kostet 20.000 Euro. Diese können Sie erst bezahlen, wenn Sie mit der praktischen Ausbildung beginnen (600 Therapiestunden erst im 2. Ausbildungsjahr). Das heißt, erst wenn Sie mit der Ausbildung Geld verdienen, können Sie anfangen, die Ausbildungskosten zu bezahlen. Außerdem wird die praktische Tätigkeit entlohnt. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind z.B. BAföG oder ein Bildungskredit.

Gibt es eine Zwischenprüfung?

Ja, an unserem Institut gibt es eine interne Zwischenprüfung, die in der Regel nach der praktischen Tätigkeit 1 und 2 stattfindet. Dies dient der Qualitätssicherung und der Überprüfung des Wissensstandes vor Beginn der praktischen Ausbildung.

Wie viele Theoriestunden benötige ich für die Ausbildung?

Es sind mindestens 600 Stunden für die theoretische Ausbildung erforderlich.

Wo findet der theoretische Teil der Ausbildung statt?

Die Lehrveranstaltungen finden in unseren Räumen in der Kornmesserstr. 10, 12205 Berlin statt.

Wo und wie findet die Selbsterfahrung statt?

Die Selbsterfahrung findet in geschlossenen Gruppen statt. Die Selbsterfahrung findet an Blockwochenenden in der Kornmesserstraße 10, 12205 Berlin statt.

Wie finde ich meine Supervisoren?

Sie müssen nicht auf die Suche gehen. In unserem Institut stehen Ihnen genügend Supervisorinnen und Supervisoren zur Verfügung.

Was kann ich mir als freie Spitze anrechnen lassen?

Neben der Ausbildung sind ca. 900 Stunden „Selbststudium“ (= freie Spitze) zu absolvieren. Dies kann auch in Form von protokollierten Lerngruppen, Literaturstudium, zusätzlichen Seminaren oder ähnlichem erfolgen.

Wie läuft die Approbationsprüfung ab?

Die staatliche Prüfung besteht nach dem Psychotherapeutengesetz aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren. Die Dauer der Aufsichtsarbeit beträgt 120 Minuten.

Der mündliche Teil der Prüfung umfasst insbesondere das wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren, das Gegenstand der vertieften Ausbildung war. Der mündliche Teil der Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil wird als Einzelprüfung mit einer Dauer von ca. 30 Minuten, der zweite Teil als Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen durchgeführt und soll 120 Minuten dauern. Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Personen.

Wie kann ich mich auf die Approbationsprüfung vorbereiten?

Es wird empfohlen, die vom Institut empfohlene Literatur regelmäßig zu lernen und zu lesen und eventuell mit alten Fragen zu üben.

Die Psychotherapeutengesetzreform. Was ändert sich für Studierende und PiA?

Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes wird die Ausbildung von Psychotherapeut*innen ab dem 1. September 2020 grundlegend umgestellt. Wer künftig als Psychotherapeut/in im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden möchte, muss nach dem neuen Ausbildungsmodell zunächst ein psychotherapeutisch ausgerichtetes Studium absolvieren und im Anschluss an die Approbationsprüfung eine verfahrensspezifische Weiterbildung durchlaufen. Mit der Approbation wird die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ erworben.

Für alle, die ihr einschlägiges Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 begonnen haben, gilt, dass sie eine Approbationsausbildung nach bisherigem System innerhalb einer zwölfjährigen Übergangsphase noch regulär beginnen und bis zum 1. September 2032, in Härtefällen bis zum 1. September 2035 abschließen können. Die so erworbenen Abschlüsse sind denen des neuen Ausbildungssystems gleichwertig.