Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

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Was ist Verhaltenstherapie?

Unter dem Begriff Verhaltenstherapie wurden historisch zunächst therapeutische Methoden und Vorgehensweisen zusammengefasst, die sich aus den Erkenntnissen der experimentellen psychologischen Forschung, insbesondere der Lerntheorie, entwickelt haben. Unter dem Begriff Verhaltenstherapie werden unterschiedliche Therapieansätze und ein breites Spektrum psychotherapeutischer Methoden zusammengefasst.

Allen Ansätzen liegt der Gedanke zugrunde, dass persönliches Verhalten erlernt wird und daher problematisches Verhalten auch wieder verlernt werden kann. Das bedeutet auch, dass gute oder angemessenere Verhaltensweisen später wieder erlernt werden können.

Für wen ist die Ausbildung geeignet?

Die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten steht bei geeigneter Vorqualifikation allen Absolventinnen und Absolventen eines qualifizierenden Diplom- oder Masterstudiengangs zur Verfügung.

Welche beruflichen Perspektiven habe ich als approbierter Psychotherapeut?

Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann man sich bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland um einen freien oder zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Kassensitz für KJP bewerben, um dann im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung tätig zu werden und Behandlungen an gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr durchzuführen.

Für Behandler, die sich für die Privatabrechnung entschieden haben, gibt es keine Niederlassungsbeschränkung, sie rechnen ihre Leistungen direkt mit den Patienten bzw. Eltern ab. Eine angestellte Tätigkeit ist in Kliniken, Beratungsstellen, Sozialpädiatrischen Zentren, kinderpsychiatrischen oder kinderpsychotherapeutischen Praxen sowie Medizinischen Versorgungszentren möglich.

Bestandteile der Ausbildung im Überblick:

  • mindestens 1.800 Stunden praktische Tätigkeit
  • mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung
  • mindestens 600 Stunden praktische Ausbildung
  • mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung
  • mindestens 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
  • mindestens 930 ergänzende Stunden und Arbeitsgruppen (Freie Spitze)

Finanzierung

Gesamtkosten der Ausbildung 20.000 Euro
Erstattung für Patientenbehandlungen 24.000 Euro (*32000)
Überschuss am Ende der Ausbildung 4000 Euro (*12000)
*Bis zur Approbation müssen mindestens 600 und können maximal 800 Therapiestunden erbracht und abgerechnet werden. Sie können erst nach Beginn der praktischen Ausbildung, also erst im 3. Ausbildungsjahr, mit der Ausbildungsvergütung beginnen. Sie haben also keine monatlichen Ausbildungskosten.