THEORETISCHE AUSBILDUNG AM SBT INSTITUT
Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) umfasst die theoretische Ausbildung die Vermittlung von Grundkenntnissen (200 Stunden). Darauf folgt die vertiefte Ausbildung (400 Stunden), die der Erweiterung psychotherapeutischen und psychodiagnostischen Wissens im kurativen, präventiven und rehabilitativen Bereich dient und auch die Vermittlung praktischer diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten umfasst.
Die theoretische Ausbildung findet in Form von mediengestützten Seminaren, Übungen und Vorlesungen statt. Im Rahmen der vertieften Ausbildung werden auch Selbsterfahrungsanteile in die Seminaren integriert, z. B. in Form von Rollenspielen, Übungen und Feedbacks seitens der DozentInnen.
Das Gesetz sieht keine Fehlzeiten vor. Versäumte Theorieseminare müssen nach-geholt werden.
Über die DozentInnen und SupervisorInnen (vom Landesprüfungsamt anerkannt) werden die TeilnehmerInnen von der Institutsleitung informiert.
Alle Theorieseminare werden durch die TeilnehmerInnen mittels eines Feedbackbogens am Ende eines Unterrichtsblocks evaluiert. Die Evaluation wird zeitnah ausgewertet, den DozentInnen zugestellt und von der Institutsleitung zur Kenntnis genommen. Dadurch ist es den DozentInnen möglich, die Folgeseminare noch stärker an die Bedürfnisse der TeilnehmerInnen anzupassen.
Vorlesungen und Praxisseminare haben einen Umfang von mindestens 600 Stunden (bei Ärztlichen WB-Kandidaten sind das weniger Stunden entsprechend der WB-Ordnung) und vermitteln die im Curriculum genannten Ausbildungsinhalte in Vorlesungs- und Kursblöcken, die thematisch anders zusammengesetzt sind als die im Curriculum genannten Inhalte. Sie bilden zum Teil eine Mischung von Theorie-und Praxisthemen, sowie von Grundlagen und vertiefter Ausbildung. Dadurch wird der Transfer der Grundlagentheorie in Klinik und Praxis gewährleistet. Grundlagen werden in Vorlesungen vermittelt.
In der Regel finden die Seminare Samstags und Sonntags statt.
Qualitätssicherung der Theorievermittlung:
Zum Abschluss jedes Themenblocks gibt der Dozent Selbstprüfungsaufgaben aus, die inhaltlich den Stoff seines Vorlesungs-/Seminarthemas umfassen. Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, sowohl die praxis- als auch die prüfungsrelevanten Aspekte zusammenfassend dargelegt zu bekommen.
Bei der dreijährigen Ausbildung finden drei Jahre lang Theoriekurse statt (gilt nicht für Ärzte).
Auch bei der fünfjährigen Ausbildung (gilt nicht für Ärzte) finden nur drei Jahre lang Theoriekurse statt. Im vierten und fünften Jahr stehen die Interaktiosbezogene Fallarbeit (IFA) und Kasuistik, Durchführung eigener Therapie unter Supervision im Vordergrund, sowie im fünften Jahr Ihre Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung.
(mindestens 600 Stunden Praxis und mindestens 150 Stunden Supervision gemäß § 4 PsychTh-AprV, für Ärzte gelten andere Regularien – es sind andere Stundenzahlen, aber das Prinzip ist gleich
Sie führen eigene Therapien unter Supervision durch:
Ihre Therapien: Behandlung von mindestens 12 Fällen mit insgesamt mindestens 600 Stunden. Diese Fälle müssen sich bezüglich Diagnose, Therapieverfahren und Alter der Patienten unterscheiden. Die ambulanten Behandlungen werden in der SBT-Ambulanz oder in Lehrpraxen der SBT oder in kooperierenden Einrichtungen (z. B. psychiatrische Klinik, psychotherapeutische Klinik) durchgeführt. Im Gegensatz zu früher verbietet das Gesetz und die staatliche Ausbildungsverordnung die Durchführung zuhause oder in einer eigenen Praxis. Mit den Kassen abgerechnete Therapien dürfen an keinem anderen Ort durchgeführt werden.
Supervision nach jeder vierten Therapiestunde: Es sind für 600 Stunden praktischer Behandlung mindestens 150 Stunden Supervision erforderlich. Mindestens 50 Stunden müssen als Einzelsupervision erfolgen.
Bei Gruppensupervision gilt: Eine Doppelstunde Gruppensupervision wird wie zwei EinzelStunden gerechnet. Gruppensupervision findet mit vier Teilnehmern statt (einmal monatlich an einem Abend unter der Woche). Im ersten Ausbildungsabschnitt findet eine Zuordnung zu Supervisionsgruppen statt, die gleichzeitig Kleingruppen mit Betreuung durch einen Mentor sind, der in der Regel der Supervisor der Gruppe ist.
Die Supervision der Ausbildungstherapien erfolgt nach der staatlichen Ausbildungsverordnung im Lauf der Ausbildung durch mindestens drei anerkannte Supervisoren zu etwa gleichen Teilen. Uns ist es ein großes Anliegen, dass Sie auch nach der Zwischenprüfung engmaschig betreut werden. Dies erfolgt durch folgendes Mentorensystem: Sie nehmen den Hauptanteil Ihrer Einzelsupervisionen (z. B. 40 ) in der Zeit bis zur Abschlussprüfung bei einem von Ihnen gewählten Mentor-Supervisor, dessen Aufgabe es ist, Sie zur Prüfung hinzuführen – mit präzisem persönlichem Feedback zum Stand Ihrer Entwicklung als Therapeutenpersönlichkeit und Ihrer Fachkompetenz. Die genannten Stunden sind Mindestangaben. Sie können selbst entscheiden, punktuell mehr Supervisionsstunden zu nehmen, wenn Sie dies für Ihren individuellen Fortgang für hilfreich halten.
(gemäß § 5 PsychTh-AprV)
Die Selbsterfahrung ist ein sehr spannender Teil der Ausbildung. Sie befassen sich mit Ihrer eigenen Biographie, ihrem Elternhaus, Ihrer Entwicklung in Kindheit und Jugend, Ihren heutigen Beziehungen und Ihrer heutigen Persönlichkeit. Sie üben sich im Wahrnehmen eigener Gefühle, Bedürfnisse, Ängste und in der Empathie für andere.
Die Selbsterfahrung besteht aus mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung einzeln und in der Gruppe. Oft reicht eine Gruppenselbsterfahrung, Ärzte absolvieren 150 Stunden. Der Ausbildung vorausgehende Selbsterfahrung kann leider gemäß Vorgabe durch die staatliche Ausbildungsverordnung nicht anerkannt werden. Vom Ausbildungsinstitut werden Ihnen jahrgangsbezogene Termine zur Gruppenselbsterfahrung vorgeschlagen, die von den Jahrgangsteilnehmern wahrzunehmen sind. Die Selbsterfahrung findet in der Regel in einer gleichbleibenden Gruppe bei einem Selbsterfahrungsgruppenleiter im ersten Ausbildungsjahr statt. Die Ausbildungsleitung kann Abweichungen der Selbsterfahrung dahingehend vornehmen, dass es im Einzelfall die Stundenzahl zusätzlich erforderlicher Einzelselbsterfahrung festlegt. Da im ersten Jahr parallel die Theoriekurse und die Selbsterfahrungsgruppen ablaufen und Sie auch noch Ihre erste Therapie unter Supervision durchführen müssen, sind Sie in diesem Jahr zeitlich sehr beansprucht und sollten keine anderen Engagements beginnen.
Das 1200-stündige Psychiatriepraktikum (gilt nicht für Ärzte) kann abgeleistet werden in: „einer Institution, die als ärztliche Ausbildungsstätte in Psychiatrie anerkannt ist” (§ 2 PsychTh-AprV), also in einer Psychiatrischen Klinik. Das 600-stündige Psychotherapiepraktikum (gilt nicht für Ärzte) kann in einer Einrichtung oder Praxis abgeleistet werden, die mit einem Kostenträger der Kranken- oder Rentenversicherung Psychotherapie abrechnen, die also aktiv an der psychotherapeutischen Krankenversorgung beteiligt ist, also einer psychologisch-psychotherapeutischen Praxis oder psychosomatisch-psychotherapeutischen Klinik – und natürlich auch in unserer SBT-Institutsambulanz.