STAATLICH ANERKANNTE KINDER- UND JUGENDLICHEN- PSYCHOTHERAPEUTEN AUSBILDUNG

Das SBT-Institut ist vom Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo Berlin als Ausbildungsstätte für Kinder – und Jugendliche Psychotherapie anerkannt und  von der Berliner Ärztekammer als Weiterbildungsstätte für Verhaltenstherapie. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten entspricht der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische PsychotherapeutenDas LAGeSo Berlin schreibt vor, dass ein abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein vergleichbarer Studienabschluss oder ein Medizinstudium  absolviert wurde, um zur staatlichen Prüfung (beim LAGeSo) zugelassen zu werden.

 

Wir arbeiten als Träger für Weiterbildung, Ausbildung und Fortbildung im Gebiet der psychotherapeutischen Psychologie im Bereich der Bildung für akademische Studienprogramme der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Sinne des § 5Abs. 1 des PsychThG.

 

Die räumliche Nähe und Kooperation der SBT in Berlin GbR und des  MVZ für Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen GmbH ermöglicht den AusbildungskandidatInnen von Anfang, das in der theoretischen Ausbildung erworbene Wissen in der Praxis an zu wenden.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Ausbildung im Überblick

Das Psychotherapeutengesetz von 1999 sieht folgende akademischen Zugangsvoraussetzungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vor:

 

  • eine an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder
  • die an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik

 

Bestehen Zweifel, ob ein bestimmter Studienabschluss hinreichend für die Zulassung zur Ausbildung ist, so kann der BewerberIn selbst vor Beginn der Ausbildung eine Anfrage an das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt stellen.

Die Psychotherapieausbildung gemäß § 1 Abs. 3 PsychTh-APrV umfasst mindestens 4.200 Stunden, die sich konkret in folgende Teile gliedern:

  • Vorstellungs- und Aufnahmegespräch mit dem Institutsleiter zur Überprüfung der persönlichen Eignung

  • Mindestens 600 Stunden Theorieseminare (300 Stunden Grundlagen & 300 Stunden Vertiefung)

  • 120 Stunden Selbsterfahrung

  • 1800 (1200 + 600) Stunden Praktikum (Praktische Tätigkeit)

  • 600 Stunden eigene psychotherapeutische Behandlung von Patienten (Praktische Ausbildung) mit 150 Stunden Supervision

  • 930 Stunden können frei aus dem umfangreichen Lehrangebot des SBT gewählt werden.

3-jährige Ausbildung

Praktische Tätigkeit (Kinder- und Jugendpsychiatrie) Es wird empfohlen, diese sofort nach Vertragsabschluss zu absolvieren:

  • 100 Stunden Grundlagen Theorie

  • 100 Stunden Vertiefung Theorie Selbsterfahrungsgruppe

Praktische Ausbildung

  • Durchführung von Testverfahren

  • Teilnahme an einer Supervisionsgruppe

  • Teilnahme am Elterntraining

  • Berichtswesen und Anträge

  • 100 Stunden Grundlagen Theorie

  • 100 Stunden Vertiefung Theorie

Praktische Ausbildung

  • Durchführung von ambulanten Therapien

  • Einzel- und Gruppensupervision

  • Therapiepraxis in unserer Ambulanz

  • 200 Stunden Vertiefung Theorie

Praktische Ausbildung

  • Durchführung von ambulanten Therapien

  • Einzel- und Gruppensupervision

  • Therapiepraxis in unserer Ambulanz

Staatliche Abschlussprüfung
insgesamt 4200 Stunden Ausbildung

 

Häufigkeit

€/Einheit

Mal/Std.

3-jähr. €

Auswahlgespräch

einmalig

 

1

220,-

Aufnahme- oder Anmeldegebühr

einmalig

 

1

300,-

Immatrikulation

jährlich 

70,-

3

210,-

Theorie

pro Std.

15,67

600

9.400,-

Selbsterfahrung

pro-Doppel. Std.

40,-

60

2.400,-

Supervision in der Gruppe 1. Jahr

pro-Doppel. Std.

50,-

15

750,-

Supervision in der Gruppe 2.-5. Jahr

pro-Doppel. Std.

50,-

35

1.750,-

Supervision Einzel

einmalig

85,-

50

4.250,-

Zwischenprüfung

Einmalig

 

1

360,-

Abschlussprüfung

einmalig

 

1

360,-

     

Gesamtkosten

   

20.000,-

     

Jährliche Zahlung

   

6.666,67,-

5-jährige Ausbildung

Praktische Tätigkeit (Kinder- und Jugendpsychiatrie) Es wird empfohlen, diese sofort nach Vertragsabschluss zu absolvieren:

  • 100 Stunden Grundlagen Theorie

  • 100 Stunden Vertiefung Theorie Selbsterfahrungsgruppe

Praktische Ausbildung

  • Durchführung von Testverfahren

  • Teilnahme an einer Supervisionsgruppe

  • Teilnahme am Elterntraining

  • Berichtswesen und Anträge

    • 100 Stunden Grundlagen Theorie

    • 100 Stunden Vertiefung Theorie

     Praktische Ausbildung

    • Durchführung von ambulanten Therapien

    • Einzel- und Gruppensupervision

    • Therapiepraxis in unserer Ambulanz

    • 200 Stunden Vertiefung Theorie

    Praktische Ausbildung

    • Durchführung von ambulanten Therapien

    • Einzel- und Gruppensupervision

    • Therapiepraxis in unserer Ambulanz

(zusammen)
Durchführung von ambulanten Therapien
Einzel- und Gruppensupervision

Staatliche Abschlussprüfung
insgesamt 4200 Stunden Ausbildung

 

Häufigkeit

€/Einheit

Mal/Std.

5-jähr. €

Auswahlgespräch

einmalig

 

1

220,-

Aufnahme-oder Anmeldegebühr

einmalig

 

1

300,-

Immatrikulation

jährlich 

70,-

5

350,-

Theorie

pro Std.

15,67

600

9.400,-

Selbsterfahrung

pro-Doppel. Std.

40,-

60

2.400,-

Supervision in der Gruppe 1. Jahr

pro-Doppel. Std.

50,-

15

750,-

Supervision in der Gruppe 2.-5. Jahr

pro-Doppel. Std.

50,-

35

1.750,-

Supervision Einzel

einmalig

85,-

50

4.250,-

Zwischenprüfung

Einmalig

 

1

360,-

Abschlussprüfung

einmalig

 

1

360,-

     

Gesamtkosten

   

20.140,-

     

Jährliche Zahlung

   

4.028,-

 

Bewerbungsverfahren

Die Ausbildung beginnt mit dem Aufnahmeverfahren. Interessierte BewerberInnen, die die akademischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, senden eine schriftliche Bewerbung an SBT in Berlin dievt@rosero.de mit folgenden Unterlagen:

 

  • Bewerbungsanschreiben

  • Lebenslauf tabellarisch

  • Kopien der relevanten Zeugnisse

  • Kopie der Geburtsurkunde

Das Aufnahmegespräch dient zudem der persönlichen Kontaktaufnahme zwischen Institutsleitung bzw. Lehrgangsleitung und TeilnehmerInnen. Institutsleitung und Lehrgangsleitung beurteilen die Eignung der BewerberInnen im Rahmen einer willkürfreien Ermessensentscheidung.

Alternativ können Sie sich über unser Aufnahmetermin-Formular bewerben. Ein Hochladen der Unterlagen ist dort nicht notwendig.

Sie gelten als Auszubildende im juristischen Sinne. Praktisch verdeutlichen wir dies dadurch, dass Sie einen Ausbildungsausweis erhalten werden, der Ihnen zu Ermäßigungen in entsprechenden Institutionen verhilft. Es handelt sich nicht um einen Studierendenausweis. Das Ausbildungsinstitut ist grundsätzlich nicht für die Sozialversicherungspflicht der Ausbildungsteilnehmer verantwortlich.

Für alle Ausbildungsteilnehmer besteht eine Berufshaftpflichtversicherung als Sammelversicherung
während der Ausbildungszeit am SBT-Institut in Berlin. Diese Versicherung beinhaltet alle Sach- und Personenschäden, die AusbildungsteilnehmerInnen im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung am SBT-Institut an PatientInnen und deren Angehörigen, soweit diese in die Behandlung einbezogen sind, verursachen.

 

Mögliche Versicherungsfälle umfassen also Sachschäden und Personenschäden. Sofern eine Festanstellung an einer Institution besteht, liegt normalerweise eine Berufshaftpflichtversicherung über diese Institution vor.
Die unsererseits abgeschlossene Versicherung greift in allen Fällen, in denen keine solche institutionelle Versicherung vorliegt. Sie gilt, so lange AusbildungsteilnehmerInnen einen gültigen Ausbildungsvertrag mit der SBT in Berlin GmbH haben.

 

Im Versicherungsfall ist Rücksprache mit der Ambulanzleitung erforderlich. Seitens der Versicherung wird dann geprüft, ob ein Leistungsanspruch besteht.

Dem Nachweis der Teilnahme an den verschiedenen Modulen der Ausbildung dient das Studien- bzw. Logbuch, das alle Ausbildungsteilnehmer zu Beginn der Ausbildung erhalten. Darin ist jeder Ausbildungsbestandteil mit der Unterschrift des jeweiligen Verantwortlichen (DozentIn, SelbsterfahrungsleiterIn, Chefarzt, SupervisorIn, Praxisinhaber etc.) zu belegen. Gegebenenfalls sind Anhänge zum Studienbuch möglich (z. B. Bescheinigungen/Zeugnisse als gesonderte Schreiben).

 

Das Studienbuch ist ein Dokument, welches sorgfältig zu führen und bis zum Ende der Ausbildung aufzubewahren ist. Danach verbleibt das Studienbuch im Ausbildungsinstitut als Nachweis, dass die Ausbildungsbestandteile abgeleistet wurden. Bei Eigenbedarf müssen rechtzeitig Kopien erstellt werden.

Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten erfolgt per E-Mail. So können wesentliche Informationen zu Terminen, Abläufen, organisatorischen Details usw. zeitnah und ökonomisch übermittelt werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle TeilnehmerInnen einmal wöchentlich ihren Posteingang prüfen.