Praktische Tätigkeit
Die Ausbildung, die in allen Teilen dem Psychotherapeutengesetz (§ 8 PsychThG) Genüge leistet, umfasst die praktische Tätigkeit sowie die praktische Ausbildung. Diese beiden Begriffe dürfen nicht verwechselt werden.
Die praktische Tätigkeit findet in Einrichtungen statt, zu deren Arbeitsschwerpunkt die Durchführung von Psychotherapien gehört, so dass sie die Umsetzung der theoretisch-methodischen Ausbildungsinhalte in die Berufspraxis ermöglichen und gewährleisten.
Mit praktischer Ausbildung sind – entsprechend dem Psychotherapeutengesetz – die 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision gemeint, die erst nach Ableistung der Praktischen Tätigkeit beginnen.
Diese 600 Stunden werden nicht in der Klinik, sondern der Ambulanz des SBT-Instituts oder einer anderen Lehrpraxis absolviert.
Therapeuten in der Praktischen Tätigkeit sollen an Fallkonferenzen, Teamsitzungen und klinikinternen Supervisionsveranstaltungen beteiligt werden.
Bei der Vergabe der Praktikumsplätze wenden die Kliniken bzw. Institutionen ihr eigenes Bewerbungsverfahren an. Die AusbildungsteilnehmerInnen bewerben sich selbstständig.
Die SBT in Berlin GbR unterhält einige Kooperationsvereinbarungen mit Kliniken und Praxen. Grundsätzlich sollten AusbildungskandidatInnen unseres Instituts die Praktische Tätigkeit in einer der bereits kooperierenden Einrichtungen durchführen. Sofern die notwendigen Voraussetzungen, die die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgibt, gegeben sind, können AusbildungskandidatInnen grundsätzlich bereits nach Unterzeichnung bzw. Datierung der Kooperationsvereinbarung ihre Praktische Tätigkeit in der Kooperationsstätte beginnen.
Für alle Anliegen und Themen, die die AusbildungsteilnehmerInnen einbringen wollen, haben wir die Orientierungsgespräche zum Ausbildungsverlauf etabliert, die Sie mit ihren jeweiligen LeiterInnen einmal im Ausbildungsjahr führen sollen.
Die TeilnehmerInnen teilen den LehrgangsleiterInnen den Beginn der Praktischen Tätigkeit bzw. Ihre Bemühungen, einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden, sowie den angedachten Ort und Beginn der Praktischen Ausbildung mit.
Zwischenprüfung
Die institutsinterne Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt.
Es handelt sich um eine 2-stündige schriftliche Prüfung mit verschiedenen Aufgaben. Die Inhalte beziehen sich – anders als bei der staatlichen Prüfung! – ausschließlich auf bis dahin unterrichtete Inhalte.
Es erfolgt keine Benotung, sondern nur eine Beurteilung nach bestanden und nicht bestanden.
Werden weniger als 60 % aller Fragen richtig beantwortet, so gilt die Zwischenprüfung als nicht bestanden. In diesem Fall muss sich die TeilnehmerIn einer mündlichen Zusatzprüfung bei Lehrgangs- und Ambulanzleitung unterziehen, ehe sie mit der Praktischen Ausbildung beginnen kann.
Letztlich dient die Zwischenprüfung der gegenseitigen Information von Institutsleitung und AusbildungsteilnehmerIn über den bis dahin erreichten Wissensstand.
Grundlagen der Institutsambulanz
Das Ausbildungsinstitut SBT in Berlin verfügt über eine eigene Ausbildungsambulanz.
Bevorzugter Ort hierfür ist die Institutsambulanz in den Räumlichkeiten des kooperierenden MVZ für Entwicklungsförderung. Sie befindet sich im Institut selbst bzw. MVZ für Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen GmbH in Berlin Lichterfelde-Ost, in Berlin-Marzahn oder Berlin-Neukölln.
Im Rahmen der Ausbildung ist es möglich, eigene Behandlungserfahrungen an PatientInnen zu erwerben. In der Institutsambulanz können die KandidatInnen nach der Zwischenprüfung ihre praktische Ausbildung mittels eigener Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen absolvieren.
Vor dem Hintergrund mehrerer rechtlicher Grundlagen ist die Patientenbehandlung von AusbildungskandidatInnen unseres Ausbildungsinstituts in Institutsambulanz und Lehrpraxen wie das MVZ für Entwicklungsförderung möglich.
Die Einhaltung von Psychotherapeutengesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo kontrolliert.
Das LAGeSo hat dem Institut die Genehmigung zur Durchführung der Ausbildung erteilt. Es überprüft jeden neuen Kooperationspartner (Klinik, Lehrpraxis usw.) und ist für die Abschluss¬prüfung zuständig. Die Behandlungen in der Ambulanz finden auf Basis einer Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung statt. Nur mittels dieser Ermächtigung ist die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erlaubt.
Wie komme ich in der Ambulanz an Räume?
Nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung teilen Sie der jeweils zuständigen Ambulanzleitung mit, wann und wo Sie mit der Praktischen Ausbildung beginnen wollen.
Supervision und Supervisoren
Grundsätzlich kann Supervision nur bei SupervisorInnen stattfinden, die seitens des Instituts als solche anerkannt und dem Landesprüfungsamt sowie dem Zulassungsausschuss benannt wurden.
Die AusbildungsteilnehmerInnen sollen die 150 Supervisionsstunden gleichmäßig auf die 600 Behandlungsstunden verteilen.
100 Stunden Supervision finden in Gruppen statt. Hierzu müssen sich je mindestens vier AusbildungsteilnehmerInnen selbst in Gruppen organisieren und dann mit einem Supervisor Termine vereinbaren. Für die 50 Stunden Einzelsupervision können die AusbildungsteilnehmerInnen zu einem Supervisor ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und mit diesem Termine vereinbaren.
Die Gruppensupervision kann auch jahrgangsübergreifend organisiert werden. Lässt sich aus organisatorischen Gründen nur eine Dreiergruppe bilden, so muss seitens der GruppenteilnehmerInnen ein Ausgleichsbetrag an das Institut für den Mehraufwand bezahlt werden.
Für die Einzelsupervision empfehlen wir eine schriftliche Vereinbarung zwischen SupervisorIn und SupervisandIn, damit es bzgl. Termingestaltung und Ausfallhonorar zu keinen Miss¬verständnissen kommt.
Die SupervisorInnen stellen ihre Leistung der SBT in Berlin GbR in Rechnung.
Lektüre und Verbesserung von Berichten und abschließenden Dokumentationen sind durch das Supervisorenhonorar bereits vergütet. Es ist nicht vorgesehen, Supervisionsstunden ohne persönlichen Kontakt zum Supervisanden (also z. B. für Lektüre) abzurechnen.
Grundsätzlich soll die Supervision der 600 Behandlungsstunden bei insgesamt 3 SupervisorInnen erfolgen. Im Einzelfall kann auch ein weiteres Mal gewechselt werden. Bei einem Supervisor sollen aber mindestens 20 Stunden absolviert werden
Unabhängig vom Wohn- und Arbeitsort der jeweiligen SupervisorInnen findet Supervision im Normalfall in Berlin statt. Gruppensupervision wird meist in den Räumen der Institutsambulanz durchgeführt. Für die Einzelsupervision werden meist Praxisräume oder Büros der SupervisorInnen aufgesucht. Letztlich hängen die Modalitäten von den Absprachen mit den SupervisorInnen ab.
Im Laufe der Behandlung ist zu Beginn und zum Ende der Therapie, mindestens aber einmal im Jahr ein kurzer Bericht an den Haus- oder Kinderarzt zu schreiben – es sei denn, die Eltern/Patienten haben der Berichterstattung schriftlich widersprochen (Formular „Berichtspflicht“). Der Bericht ist der Ambulanzleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Der Bericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:
– Name, Geburtsdatum, Anschrift des Patienten
– Alle Diagnosen nach ICD-10
– Zeitraum und Umfang der Behandlung (Datum des Erstkontakts, Anzahl der probatorischen oder Therapiestunden, Abschluss der Behandlung mit Datum)
– Angabe der angewandten psychodiagnostischen Verfahren mit Ergebnissen in Kurzform.
– Bemerkungen zum Therapieverlauf und zur weiteren Prognose.
– Abschluss mit Unterschrift der AusbildungskandidatIn und der Ambulanzleitung.
Für den Bericht ist der Briefkopf der Ambulanz zu verwenden.
Die Praktische Ausbildung endet grundsätzlich nach 600 Behandlungsstunden.
Zu den 600 Stunden zählen: Erstgespräch (Vertiefte Exploration und Biographische Anamnese), Probatorische Sitzungen, Psychotherapeutische Gespräche (nur, wenn mindestens 50 Min. Dauer), Psychotherapiesitzungen.
Vorgehensweise für die Abschlussprüfung
• Als erstes teilen Sie der Ausbildungsleitung (Dr. Jaime Rosero-Maquilón) mit, dass Sie beabsichtigen, sich zur Prüfung zu melden. Diese mündliche oder schriftliche Meldung muss für die Frühjahrsprüfung bis 20.12., für die Herbstprüfung bis 20.5. erfolgen.
• Die Ausbildungsleitung meldet die Prüflinge mit Name und Adresse an das Landesprüfungsamt (LPA).
• Daraufhin erhalten Sie Post seitens des LPA. Es wird Ihnen detailliert mitgeteilt, welche Unterlagen Sie einzureichen haben. Der Termin für die Einreichung der Unterlagen liegt Mitte Februar für die Frühjahrsprüfung, Mitte Juli für die Herbstprüfung.
• Von den einzureichenden Unterlagen müssen zwei Dokumente durch die Ausbildungsleitung erstellt werden:
• Die Erklärung, ob die Ausbildung in Teil- oder Vollzeit erfolgt ist.
• Der Nachweis, dass alle Ausbildungsbestandteile absolviert wurden.
Damit dieses Dokument erstellt werden kann, müssen Sie das Studienbuch und evtl. weitere Nachweise persönlich bei der Ausbildungsleitung abgeben. Sie erhalten dann wenige Tage später das Dokument und können alle vom LPA geforderten Unterlagen gesammelt an das LPA senden.
Seitens des LPA ist eine Kontrolle der Studienbücher nicht vorgesehen. Das LPA prüft allerdings, ob die benannten Einrichtungen (Praktische Tätigkeit, Praktische Ausbildung) und Personen (SupervisorInnen) anerkannt waren oder nicht. Die Studienbücher verbleiben beim Institut.
Zusatznachweise sind nur dann erforderlich, wenn explizit vom LPA gefordert. Dies gilt bislang nur für den Fall, dass die 1800 Stunden in einem Zeitraum von weniger als 1½ Jahren absolviert wurden. Für diesen Fall verlangt das LPA die stundenweise Aufschlüsselung, wann ambulante und wann stationäre Stunden erbracht wurden.
Grundsätzlich kann die Zulassung zur Prüfung nur erfolgen, wenn alle Ausbildungsbestandteile vollständig nachgewiesen wurden. Allerdings ist ein Nachreichen von Unterlagen bis vier Wochen vor der Prüfung grundsätzlich noch möglich. Insbesondere können die ausführlichen Falldarstellungen nachgereicht werden.
Ausführliche Falldokumentationen
Im Verlauf der 600 Behandlungsstunden müssen von sechs Fällen, darunter mindestens zwei Langzeittherapien, alle anderen Fälle mindestens 25 Behandlungsstunden, ausführliche Falldokumentationen erstellt werden.
Dabei ist die Gliederung einzuhalten, die sich in der Datei bzw. im Ordner Formulare findet.
Beim SBT-Institut müssen insgesamt sechs Falldarstellungen eingereicht werden. Zwei davon gehen an das LPA bzw. die Prüfungskommission. Diese beiden sind seitens der AusbildungskandidatInnen zu kennzeichnen und sechsfach zu vervielfältigen (1 Exemplar SBT in Berlin, 4 Exemplare Prüfungskommission, 1 Exemplar LPA).
Alle Falldarstellungen müssen vor der Abgabe im Institut vom jeweiligen Supervisor anerkannt worden sein. Vor Einreichung beim LPA muss darüber hinaus eine Bestätigung durch das SBT in Berlin erfolgen.
Wenn Sie sich dann zur Prüfung anmelden, können eventuelle Hinweise des Gutachters bereits eingearbeitet sein.
Prüfungsleistungen
Die schriftliche Prüfung durch LAGeSo erfolgt im Landesverwaltungsamt.
Genauer Termin und Ort werden rechtzeitig durch das LPA bekannt gegeben.
Für die mündlichen Prüfungen kann der Termin seitens des SBT-Instituts frei bestimmt werden.
Die Prüfungen finden in der Institutsambulanz in Berlin statt. Die Terminwahl hängt von den zeitlichen Kapazitäten der Prüfer ab. Im Normalfall wird ein Abstand von 3 bis 6 Wochen zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung eingehalten.
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen sind insoweit unabhängig voneinander, dass bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung die mündlichen Teile dennoch zählen würden und nicht nachgeholt werden müssen.
Die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung besteht aus vier Mitgliedern, unter denen mindestens ein Arzt sein muss und von denen mindestens zwei nicht unserem Institut angehören dürfen. Zwei der PrüferInnen müssen eine Supervisorenanerkennung haben.
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden seitens des SBT in Berlin GmbH vorgeschlagen und dann vom LPA bestätigt. Das LPA wird bei der Prüfung selbst nicht zugegen sein – es ist ausreichend, dass der Prüfungsverlauf durch das SBT in Berlin GmbH protokolliert wird.
Selbsterfahrungsleiter dürfen keine KandidatInnen prüfen, die bei ihnen Selbsterfahrung gemacht haben.
Die mündlichen Prüfungen bestehen aus der Einzelprüfung mit Fallvorstellung und Fragen zum Fall sowie der Gruppenprüfung (Gruppen zu 2 bis 4 Prüflingen) zu fachlichen Fragen.
Bei beiden Prüfungen ist pro KandidatIn mit einer Zeitdauer von ca. 30 Min. zu rechnen.
Die Fragen zum Fall und die Gruppenprüfung beziehen sich auf den Stoff, der im Rahmen der vertieften Ausbildung gelehrt wurde, inklusive wichtiger hierbei genannter Literatur. Das Ergebnis der mündlichen Prüfungen wird sofort seitens der Prüfungskommission mitgeteilt.
Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung erfolgen Auflagen zur Fortsetzung der Praktischen Ausbildung. Den Umfang legt die Prüfungskommission fest. Dieser Empfehlung wird das LPA im Normalfall folgen.
Nach Absolvieren und Bestehen der Prüfungen erhalten die KandidatInnen ein Zeugnis des LPA. Die Beantragung der Approbation ist davon unabhängig. Diese kann schon während der Prüfungen erfolgen, so dass eine zeitnahe Bearbeitung möglich ist.
Der Fachkundenachweis ist für das LPA irrelevant und wird seitens des SBT in Berlin GmbH ausgestellt. Er ist erforderlich für den Eintrag ins Arztregister und die Abrechnung mit den Krankenkassen.
Für weitere Details zur Prüfung ist auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (PsychThAPrV und KJPsychThAPrV) zu verweisen.
Ergänzungsqualifikation Kinder und Jugendliche
Mit der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten wird zwar bereits die berufsrechtliche Anerkennung zur Durchführung von Psychotherapie mit allen Altersgruppen erlangt, nicht aber die sozialrechtliche. Um Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren behandeln zu können, benötigen Psychologische Psychotherapeuten eine Ergänzungsqualifikation.
Diese kann im Rahmen der Ausbildung am SBT in Berlin GmbH erworben werden, bedarf aber eines zusätzlichen Ausbildungsvertrages.
Die erforderlichen Theoriestunden können nach Absprache mit der Ausbildungsleitung als Gasthörer in bestehenden SBT-KJ-Kursen absolviert werden.
Während der Praktischen Ausbildung sind insgesamt weitere 180 Behandlungsstunden mit Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren zu erbringen (Institutsambulanz oder Lehrpraxen) unter 45 Stunden Supervision.
Die Supervision ist selbst zu finanzieren. Von der Bezahlung der Krankenkassen für diese 180 Behandlungsstunden werden 50 % an die AusbildungskandidatInnen ausgezahlt.
Lehrende | Supervidierende |
Dipl. -Psych. Silke Ahrend | Dipl. -Psych. Jurian Krupp |
Dr. Jaime Rosero-Maquilon | Dr. Jaime Rosero-Maquilón |
Peter Greven | Dr. med. Nadia Osman |
Claudia Thurn | Jeanne Marie Berger |
Gita Krowatschek | Javier Andres Moral |
Dr. med. Reiner Stiff | Anna Maria Bellardi |
Anika Meizel | |
Andreas Wiefel | |
Dipl. -Psych. Jurian Krupp | |
Ronald Burghardt | |
Dr. med. Nadia Osman | |
Anika Nietzel | |
Jan Hendrik Wirtz | |
Javier Andres Moral | |
Dr. Hannes Bielas |